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   BayObLG, 05.12.1977 - RReg. 1 St 401/77   

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BayObLG, 05.12.1977 - RReg. 1 St 401/77 (https://dejure.org/1977,1502)
BayObLG, Entscheidung vom 05.12.1977 - RReg. 1 St 401/77 (https://dejure.org/1977,1502)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Dezember 1977 - RReg. 1 St 401/77 (https://dejure.org/1977,1502)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1337
  • BayObLGSt 1977, 196
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • KG, 01.03.2017 - (2A) 172 OJs 26/16

    Kriegsverbrechen gegen Personen im Irak: Ablichten und Posieren mit abgetrennten

    Die Verteidigung der Rechtsordnung gebietet die Vollstreckung der Strafe dann nicht, wenn die wohl unterrichtete, rechtstreue Bevölkerung in Kenntnis sämtlicher Umstände Verständnis für eine Strafaussetzung zur Bewährung hätte und dadurch nicht in ihrem Vertrauen in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert und das Urteil nicht als ungerechtfertigte Nachgiebigkeit und unsicheres Zurückweichen vor dem Unrecht oder der Kriminalität empfinden würde (vgl. BGHSt 24, 40, 45 f.; 53, 311, 320; BayObLGSt 1977, 196, 197 f.).
  • OLG Köln, 21.11.1989 - Ss 572/89

    Ausgestaltung der Darstellung der den früheren Urteilen zugrunde liegenden

    Bei der wertenden Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe ist die revisionsrechtliche Nachprüfung auf die Frage beschränkt, ob der Tatrichter, den Rechtsbegriff verkannt, ob er den richtigen Wertmaßstab angewandt hat (OLG Köln - Ss 376/85 - - Ss 628/85 - - Ss 223/86 - BayObLG NJW 1978, 1337).
  • LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21
    Die Verteidigung der Rechtsordnung gebietet die Vollstreckung der Strafe dann nicht, wenn die wohl unterrichtete rechtstreue Bevölkerung in Kenntnis sämtlicher Umstände Verständnis für eine Strafaussetzung zur Bewährung hätte und dadurch nicht in ihrem Vertrauen in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert und das Urteil nicht als ungerechtfertigte Nachgiebigkeit und unsicheres Zurückweichen vor dem Unrecht oder der Kriminalität empfinden würde (vgl. BGH, Urteil vom 08.12.1970 - 1 StR 353/70 = NJW 1971, 439.; BayObLG, Urteil vom 05.12.1977 - RReg. 1 St 401/77 = BayObLGSt 1977, 196).
  • OLG Köln, 28.08.1998 - Ss 408/98
    Bei der wertenden Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe ist die revisionsrechtliche Nachprüfung auf die Frage beschränkt, ob der Tatrichter den Rechtsbegriff verkannt, ob er den richtigen Wertmaßstab angewandt hat (vgl. OLG Köln 13.8.1985 - Ss 376/85-; BayObLG NJW 78, 1337; Dahs-Dahs, Die Revision im Strafprozeß, 3. Aufl., Rdnr. 47; Senat NJW 86, 2896; SenE v. 29.4.86 - Ss 223/86; 18.8.87 - Ss 71/87, 21.11.89 - Ss 572/89).

    Ist dem Tatrichter hierbei kein Fehler unterlaufen, hat das Revisionsgericht die Würdigung auch dann hinzunehmen, wenn eine zum umgekehrten Ergebnis führende Gesetzesanwendung ebenfalls rechtlich möglich wäre (BayObLG NJW 78, 1337; SenE v. 18.8.87 - Ss 71/87 -).

  • BayObLG, 16.05.2001 - 2St RR 48/01

    Zeitpunkt der Geltendmachung des Verwertungsverbots hinsichtlich einer Aussage

    Abzustellen ist darauf, ob die vom Sachverhalt voll unterrichtete Bevölkerung die Strafaussetzung verstehen und billigen würde oder nicht (BayObLGSt 1977, 196/198; BGHSt 24, 64/69).
  • OLG Köln, 29.04.2003 - Ss 151/03

    Beschränkung der revisionrechtlichen Nachprüfung bei der wertenden Auslegung

    Bei der wertenden Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe ist die revisionsrechtliche Nachprüfung auf die Frage beschränkt, ob der Tatrichter den Rechtsbegriff verkannt, ob er den richtigen Wertmaßstab angelegt hat (vgl. BayObLG NJW 1978, 1337; SenE v. 17.12.1985 1 Ss 628/85 = NJW 1986, 2896 [2897]; SenE v. 02.12.1997 Ss 693/97 ; SenE v. 28.08.1998 Ss 408/98 m. w. Nachw.).
  • OLG Köln, 25.06.2002 - Ss 266/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Vollstreckung einer Jugendstrafe ohne

    Bei der wertenden Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe ist die revisionsrechtliche Nachprüfung auf die Frage beschränkt, ob der Tatrichter den Rechtsbegriff verkannt, ob er den richtigen Wertmaßstab angelegt hat (vgl. BayObLG NJW 1978, 1337; SenE v. 17.12.1985 - 1 Ss 628/85 - = NJW 1986, 2896 [2897]; SenE v. 02.12.1997 - Ss 693/97 - SenE v. 28.08.1998 - Ss 408/98 - m. w. Nachw.).
  • OLG Karlsruhe, 22.02.1996 - 2 Ss 272/95
    Eine solche Begründung wäre in der Tat rechtsfehlerhaft, weil zum einen nur auf die Reaktion von Einzelpersonen (BayObLG NJW 1978, 1337 f. = JR 1978, 513 f. m. Anm. Horn) und zum anderen auf ein Urteil abgestellt würde, das erst noch auf Rechtsfehler hin überprüft werden muß.
  • BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 1 St 302/90
    Die Entscheidung dieser Frage ist ebenfalls Aufgabe des Tatrichters und vom Revisionsgericht gemäß § 337 StPO nur daraufhin zu überprüfen, ob sie frei von Rechtsfehlern ist, und bejahendenfalls auch dann hinzunehmen, wenn eine zum umgekehrten Ergebnis führende Würdigung ebenfalls rechtlich möglich gewesen wäre (BayObLGSt 1977, 196/197; BayObLG v. 4.3.1988 - RReg. 1 St 315/87).
  • OLG Hamm, 02.12.1992 - 4 Ss 800/92

    Sonderregelung für Strafaussetzung zur Bewährung bei Verurteilung wegen

    Das Revisionsgericht ist nicht befugt, seine eigene Würdigung an die Stelle derjenigen des Tatrichters zu setzen (vgl. BayObLG NJW 1978, 1337).
  • OLG Koblenz, 24.01.2005 - 2 Ss 336/04

    Strafzumessung: Notwendige Erörterungen bei Verhängung einer Freiheitsstrafe ohne

  • OLG Köln, 17.12.1985 - Ss 628/85

    Ermittlungsbehörden; Strafmilderung; Aufklärungsbeitrag; Mittäterschaft;

  • BayObLG, 28.02.1992 - 1St RR 5/92
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